Jugendordnung des Motorad- und Autosportclub Königsbrunn e.V.

Verantwortlich: (Vereinsjugendleiter) Stand: 14.11.2001   Präambel: Das zuständige Gremium, der Vorstand des MAC Königsbrunn e.V., hat bei seiner Sitzung am 18.04.2002 die Jugendordung einstimmig angenommen.   §1 Der MAC Königsbrunn e.V. erkennt die Jugendordnungen des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV) und der im MAC Königsbrunn vertretenen Fachverbände an. §2 Zur Vereinsjugend gehören alle jungen Menschen bis unter 27 Jahre, die Vereinsmitglieder sind, sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter. § 3 Aufgaben der Vereinsjugend Aufgabe der Jugendarbeit im Weiterlesen…

Satzung des Motorrad- und Autosportclub Königsbrunn e.V.

§ 1 Der Verein Name, Sitz und Geschäftsjahr Der am 05.03.1971 in Königsbrunn gegründete Club führt den Namen „Motorrad- und Autosportclub Königsbrunn e.V.“ Er hat seinen Sitz in Königsbrunn und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Schwabmünchen eingetragen.       2. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr § 2 Zweck und Ziele Der Club betätigt sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der §§ 52 ff. der Abgabenordnung. Der Club fördert den Motorsport und führt hierzu insbesondere Weiterlesen…