Verantwortlichkeit und Haftungsausschluss der Mitglieder: Die Mitglieder nehmen auf eigene Gefahr am Training / Veranstaltung teil. Sie bzw. bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, bei Minderjährigen ebenfalls deren Erziehungsberechtigte, erklären mit Abgabe des Aufnahmeantrages den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training / der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen den MAC Königsbrunn, den BDR, den Bayerischen Radsportverband, die dmsj, den ADAC, die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe,

  • den Veranstalter, dessen Beauftragte, die Sportwarte und Helfer, Trainingsplatzplatzeigentümer,
  • Behörden, und alle anderen Personen, die mit der Organisation des Trainings / der Veranstaltung in Verbindung stehen,
  • die Teilnehmer und deren Helfer sowie gegen eigene Helfer
  • die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
  • auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Aufnahmeauftrages an den MAC Königsbrunn allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.